QWAN KI DO
BEITRAGSORDNUNG
Qwan Ki Do – Kampfkunstverein Hellersdorf e.V.
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Beitrags- und Gebührenordnung
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1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ 6 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
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2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
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Die festgesetzten Beträge treten zum 01.04.2010 in Kraft.
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3. Monatsbeiträge:
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Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Beitragshöhe 15,00 EURO
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Jugendliche vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Beitragshöhe 20,00 EURO
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Schüler, Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre)
Beitragshöhe 20,00 EURO
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Erwachsene über 18 Jahre
Beitragshöhe 25,00 EURO
Familienbeitrag (Mitglieder im gemeinsamen Haushalt) für:
zwei Personen
10 % Ermäßigung
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drei Personen
15 % Ermäßigung
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vier Personen
20 % Ermäßigung
jeweils auf den Gesamtbeitrag im Monat
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Passive Mitglieder
Beitragshöhe 8,50 EURO
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Ehrenmitglieder
frei
Fördernde Mitglieder
frei
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt einen Monatsbeitrag.
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Für sozial schwache und mittellose Personen sowie in begründeten Ausnahmefällen können abweichende Beiträge durch den Vorstand vereinbart werden. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
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4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
6. Der Mitgliedsbeitrag kann grundsätzlich nur bargeldlos gezahlt werden.
7. Der Mitgliedsbeitrag ist fällig zum 1. eines jeden Quartals, d.h. zum 01.01., 01.04., 01.07. sowie zum 01.10. jeden Jahres. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das unten angegebene Konto.
Beitragskonto:
Bank: Berliner Volksbank
BLZ: 100 900 00
Konto: 71 62 36 40 00
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IBAN: DE66100900007162364000
BIC: BEVODEBBXXX
8. Bei Eingang des Beitrages erst ab 15. des ersten Monats des jeweiligen Quartals ist eine Versäumnisgebühr von 5,00 € zu zahlen. Bei Mahnungen werden zusätzlich 5,00 € Mahngebühr erhoben.
9. Bei Vereinseintritt innerhalb eines Monats ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 der Satzung möglich.
11. Für zusätzliche Sportangebote (Ferienkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.